Bestätigung, dass sich die um Akkreditierung ansuchende Institution zur Einhaltung der in der DFP Richtlinie von RTaustria festgelegten Qualitätskriterien sowie Pflichten von akkreditierten Veranstaltern/ Herausgebern verpflichtet.
Bestätigung, dass die um Akkreditierung ansuchende Institution über das erforderliche Know-How und die erforderliche Infrastruktur verfügt, um Fortbildungsangebote für das DFP durchzuführen.
Bestätigung im Falle der Akkreditierungsbestätigung durch RTaustria unter www.rtaustria.at Informationen über die jeweilige Fortbildungen online anzubieten
Sollte eine der drei Bestätigungen mit "Nein" beantwortet werden, kann die Akkreditierung nicht durchgeführt werden!