Zur Information: RadiologietechnologInnen sind gemäß ihrer Ausbildung berechtigtStrahlenschutzbeauftragte zu sein. Weiters ist jede/r RadiologietechnologIn, die allein tätig ist (z.B. im Rahmen des Nachtdienstes) eine weitere mit derWahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Person (gem.Strahlenschutzverordnung) und somit zur Fortbildung gem.Strahlenschutzverordnung verpflichtet.
Achten Sie darauf: es muss beim Betrieb der Anlagen immer ein Strahlenschutzbeauftragter, bzw. weitere betraute Personen anwesend sein (Urlaubs- und Krankenstandssituationen beachten)
RTaustria empfiehlt allen für den Strahlenschutz Verantwortlichen die beschäftigten RadiologietechnologInnen die Fortbildung zukommen zu lassen, um den Anforderungen derStrahlenschutzverordnung auch in Situationen, wie Nachtdienst, Urlaubszeit, usw. gerecht zu werden.