Strahlenschutz beauftragte(r)

Zur Information: RadiologietechnologInnen sind gemäß ihrer Ausbildung berechtigt Strahlenschutzbeauftragte zu sein. Weiters ist jede/r RadiologietechnologIn, die allein tätig ist (z.B. im Rahmen des Nachtdienstes) eine weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Person (gem. Strahlenschutzverordnung) und somit zur Fortbildung gem. Strahlenschutzverordnung verpflichtet. 

Achten Sie darauf: es muss beim Betrieb der Anlagen immer ein Strahlenschutzbeauftragter, bzw. weitere betraute Personen anwesend sein (Urlaubs- und Krankenstandssituationen beachten)


RTaustria empfiehlt allen für den Strahlenschutz Verantwortlichen die beschäftigten RadiologietechnologInnen die Fortbildung zukommen zu lassen, um den Anforderungen der Strahlenschutzverordnung auch in Situationen, wie Nachtdienst, Urlaubszeit, usw. gerecht zu werden.


download
Titel / Version / Beschreibung Hitsdownload
Strahlenschutzbeauftragter
Strahlenschutzbeauftragter
Dateiname:  Strahlenschutzbeauftragte.pdf
Letzter upload:  15.11.2006
7743 download
( 19 kB)
 



Copyright© RTaustria 2004-2011| ZVR 606626530 Seite einem Freund senden

Zurück zur Startseite