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Am 1. September 1992 trat mit dem Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-technischen Dienste, BGBl 1992/460, (MTD-Gesetz), das Berufsgesetz der sieben Berufe der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD) in Kraft.
Auf der Homepage des Dachverbandes MTD-austria finden Sie das MTD-Gesetz in seiner aktuellen Fassung und in der ursprünglichen Version, sowie alle Novellen und Verordnungen zum MTD-Gesetz.
Link: http://www.mtd-austria.at/content/view/22/28/
Die wesentlichen Änderungen dabei waren:
- 1996 Herstellung der EWR-und EU-Konformität
- 2004 Zulässigkeit der freiberuflichen Berufsausübung für alle MTD
- 2005 Änderung der Berufsbezeichnungen von drei Berufen (Biomedizinische/rAnalytiker/in,Diätologe/in, Radiologietechnologe/in)
- 2005 Etablierung der Ausbildung an Fachhochschulen
Auf der Grundlage des MTD-Gesetzes sind mehrere Verordnungen erlassen worden.
Eine Verordnung steht zudem noch auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes in Geltung.
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