Ein Formblatt zum einfachen Selbstausfüllen finden Sie auf dieser Seite ganz unten!
Zukünftig können RadiologietechnologInnen bei Fortbildungen und anderen, von RTaustria akkreditierten Aktivitäten, Fortbildungspunkte erlangen.
Ziel ist es der berufsethischen Verpflichtung zur Fortbildung konkretere Kriterien zuzuordnen sowie die Medienkompetenz und das berufspolitische Engagement der KollegInnen zu fördern und die jeweilige Leistung zu bewerten.
Die Punkteregelung finden Sie im Anschluss. Die Charakteristik - 150 CME-Punkte in 3 Jahren - ist zu beachten. Nach Erlangung der 150 Punkte können Sie bei RTaustria um die Ausstellung eines Fortbildungsdiploms ansuchen. Es besteht eine jeweils 3-jährige Gültigkeit. Mitglieder von RTaustria erhalten dieses Diplom kostenlos, Nichtmitglieder erhalten es nach Erstattung eines Unkostenbeitrages.
Die Arbeit am und mit dem Patienten steht bei der Berufsausübung im Zentrum. Die eigenverantwortliche Durchführung von ärztlich verordneten Untersuchungen und Therapien verlangt vonRadiologietechnologInnen, dass sie sich gewissenhaft einer regelmäßigen Fortbildung unterziehen.
Diese berufsethische Verpflichtung zur Fortbildung wird durch die Forderung im § 11(1,2) MTD-Gesetz untermauert.
„(1) Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste haben ihren Beruf ohne Unterschied der Person gewissenhaft auszuüben. Sie haben das Wohl und die Gesundheit der Patienten und Klienten unter Einhaltung der hiefür geltenden Vorschriften und nach Maßgabe der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren.
(2) Sie haben sich über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse des jeweiligen gehobenen medizinisch-technischen Dienstes sowie der medizinischen Wissenschaft, soweit diese für den jeweiligen gehobenen medizinisch-technischen Dienst relevant ist, regelmäßig fortzubilden.“
Der sehr allgemein formulierten Forderung zur Fortbildungsverpflichtung legt RTaustria nun einen Kriterienkatalog zur Anerkennung von Fortbildungen, bzw. Aktivitäten zur Berufsentwicklung, die einen hohen Anteil an Fortbildungsengagement zeigen, zugrunde.
Fortbildungspunkte für das DFP können gesammelt werden, sobald die Ausbildung abgeschlossen ist, d.h. das Diplom vorliegt. Fortbildungspunkte, die in der Ausbildungszeit absolviert wurden, sind für das DFP nicht anrechenbar, ausgenommen durch RTaustria prämierte Diplomarbeiten.
Wissenschaftliche Gesellschaften[1] nehmen wir als akkreditierte Partner wahr.
Wir freuen uns aber auch über weitere Partner[2] für Fortbildungsveranstaltungen
Richtlinie:
Veranstalter können akkreditiert werden, wenn
a) die Fortbildungsmaßnahme dem Ansehen der RadiologietechnologInnen in der Fachwelt beiträgt
b) anerkannte und gängige Richtlinien der Didaktik berücksichtigt werden
c) die Veranstaltung vorurteilsfrei ist
d) die Fortbildung inhaltlich in der Verantwortung der Referenten und Veranstalter liegt
e) der Veranstalter Erfahrung auf dem Gebiet der Radiologietechnologischen Fortbildung aufweist
f) der Veranstalter der Punkteregelung von RTaustria übernimmt und Bestätigungen dahingehend ausstellt
g) der Veranstalter für RTaustria-Mitglieder (MG-Karte vorlegen lassen) reduzierte Beiträge veranschlagt und so die FB-Bereitschaft fördert.
Wir wünschen uns verlässliche Partner und vertrauen darauf, dass die Fortbildungsangebote der akkreditierten Veranstalter den genannten Kriterien entsprechen. Bei von RTaustria akkreditierten Anbietern werden alle entsprechend angebotenen Fortbildungsmaßnahmen anerkannt.
Auf Seite 3 finden potentielle Partner ein entsprechendes Formular, das beim Vorstand eingereicht wird.
CME – “Continuing medical education program”
150 Punkte in 3 Jahren - Die Akkreditierung von Fortbildungen (FB) ist bei RTaustria einzureichen
Für 150 Punkte werden folgende Aktivitäten beim FB-Diplom anteilsmäßig und im Verhältnis zueinander gewertet:
Idealtypische Verteilung
Fachspezifische Fortbildungen = gesamt 40 % in 3 Jahren ~ 60 P
Fachübergreifende Fortbildungen = gesamt 20 % in 3 Jahren ~ 30 P
FB Persönlichkeitsbildenden Bereich* = gesamt 10 % in 3 Jahren ~ 15 P
Engagement durch Veröffentlichung od. Vortrag od. bei RTaustria** = gesamt 30 % in 3 Jahren ~ 45 P
Wenn ein Teilbereich nicht so ausgeprägt bestätigt werden kann, muss er durch Punkte aus einem anderen (ausgenommen dem Persönlichkeitsbildenden Bereich, denn es ist ja ein Fachdiplom) ergänzt Teil werden.
* Akkreditierungsfreier Bereich - gewertet werden Auffrischung der Fremdsprachenkompetenz, FB für Patientenbegleitung, FB zur persönlichen
Weiterentwicklung, EDV-Kurse
** Siehe unten angeführte Kriterien
Berechnung der Punkte:
1 Std. (45 min) = 1 Punkt für alle Fortbildungsveranstaltungen (Seminare, Kongresse, Innerbetriebliche FB) die von RTaustria akkreditiert sind (siehe Akkreditierungsrichtlinien)
1 Std. (45 min) = 2 Punkte wenn die Teilnahme an, von RTaustria akkreditierten, Veranstaltungen mit einer Abschlussprüfung gekoppelt ist, dann kann die doppelte Punkteanzahl erreicht werden.
Beispiele:
Österreichkongress 2005: 20 P (13 + 7 Std. o. Prüfung)
Workshop Strahlenschutz: 20 P (10 Std. mit Prüfung)
Workshop Med. Englisch: 5 P (5 Std. o. Prüfung)
Rechenbeispiel:
Workshop StrSch + Kongress = 40 Punkte = 26,6 % des Erfordernisses in 3 Jahren
Workshop Med E. + Kongress = 25 Punkte = 16,6 % des Erfordernisses in 3 Jahren
Aktualisierung des Berufsbildes zur Anwendung von Kontrastmitteln – Seminar mit Prüfung, Dauer 24 Std. = 48 P
Seminare Qualitätssicherung lt. Strahlenschutzverordnung mit Abschlussprüfung[3]:
Basismodul, Schnittbildmodul, Röntgenmodul, Modul Nuklearmedizin und Modul Strahlentherapie max. je 20 P
Punktewerte für Tätigkeiten und Aufgaben bei RTaustria:
Vorstandsmitglied im Berufsverband: 20 P. pro Jahr
Leitung Bundeslandvertretung 20 P. pro Jahr
Mitarbeit in einem Bundesland 10 P. pro Jahr
Leitung von Arbeitskreisen 20 P. pro Jahr
Mitarbeit bei Arbeitskreisen 10 P. pro Jahr
Punktewerte welche als Tätigkeiten bei RTaustria oben beschrieben sind, können nur für EIN Aufgabengebiet gutgeschrieben werden. Die KollegInnen, die bei RTaustria Aufgaben erfüllen, sind engagiert im Berufsfeld tätig und besuchen Fortbildungen um sich selbst im eigenen Berufsfeld weiter zu entwickeln und damit beizutragen, dass für RadiologietechnologInnen aktuelle Themen behandelt werden können.
Punktewerte für Aktivitäten
AutorIn / MitautorIn eines Fachbuches 20 P. pro Buch
Veröffentlichung von Fachartikeln in Radiopraxis[4] ,[5]: 10 P. pro Artikel in Radiopraxis
Vortragstätigkeit im Rahmen von Fortbildungen 10 P. pro Veranstaltung
Organisation von FB-Veranstaltungen 10 P. pro Veranstaltung
Organisation von Kongressen (Großveranstaltung): 20 P. pro Veranstaltung
Weiterführende Studien mit dem Ziel der Berufsentwicklung 50 P. pro Jahr
Prämierte Diplom(Baccalaureats)arbeit 10 P. 1. Platz, / 7 P. 2. Platz, / 4 P. 3. Platz
Akkreditierungsrichtlinien für Veranstalter
Formale Anforderungen:
a. Angabe der Daten des Antragstellers: Name, Adresse, E-Mail, Internet
b. Angabe des Leiters des Anbieters, falls vom Leiter der Institution abweichend
c. Angaben zum Fortbildungsverantwortlichen
d. Gibt es eine Zusammenarbeit mit einem externen Partner/Dienstleister für die organisatorische Abwicklung von Veranstaltungen? –
i. Wenn ja - Angabe der Daten und Ansprechpartner des externen Partners/Dienstleisters):
e. Für welches Radiologietechnologisch relevante Fach wird um Akkreditierung angesucht? (Nuklearmedizin, Strahlentherapie, Diagnostik, Informationstechnologie in der Medizin)
f. Für welchen Persönlichkeitsbildendenden Bereich wird angesucht? (Fremdsprachen, FB für Patientenbegleitung, FB zur persönlichen Weiterentwicklung, EDV-Kurse)
g. Gibt es internationale Fortbildungsveranstaltungen des Anbieters?
h. Die wichtigsten Fortbildungsangebote der letzten beiden Jahre
i. Angabe der Finanzierung der Fortbildungsangebote (der Veranstalter versichert für RTaustria-Mitglieder (MG-Karte vorlegen lassen) reduzierte Beiträge zu veranschlagen)
o Bestätigung, dass sich die um Akkreditierung ansuchende Institution zur Einhaltung der in der DFP-Richtlinie von RTaustria festgelegten Qualitätskriterien sowie Pflichten von akkreditierten Veranstaltern/ Herausgebern verpflichtet
o Bestätigung, dass die um Akkreditierung ansuchende Institution über das erforderliche Know-How und die erforderliche Infrastruktur verfügt, um Fortbildungsangebote für das DFP durchzuführen.
o Bestätigung im Falle der Akkreditierungsbestätigung durch RTaustria unter www.rtaustria.at Informationen über die jeweilige Fortbildungen online anzubieten
Sollte eine der drei Bestätigungen mit "Nein" beantwortet werden, kann die Akkreditierung nicht durchgeführt werden!
Diese Daten bitte an RTaustria, Johannes Guttenbergstraße 3; 2700 Wiener Neustadt einsenden.
Innerhalb von 2 Wochen kann, wenn den angegebenen Richtlinien entsprechend vorgegangen wurde, die Akkreditierung erfolgen.
[1] Unter anderen ÖRG, ÖGRO, ÖGN, ÖGMP, ÖKG, Mitgliedsverbände des MTD-Dachverbandes
[3] Gegenseitige Anerkennung durch RTaustria, ÖGN, ÖGMP
[4] Z.B. Tätigkeitsbereich, Reflexion über teilgenommene Fortbildungen / Seminare, Arbeit in Dritte-Welt-Ländern und Krisengebieten inkl. Bericht in Radiopraxis, Literaturrecherche und Veröffentlichung in Radiopraxis, Mitarbeit bei Projekten oder Studien in KH od. Ord. (Inland. od. Ausland) inkl. Veröffentlichung in Radiopraxis
[5] Die Fachartikel werden vom Redaktionsteam gesichtet und gereiht. Die Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder